VdS Blog

30 August 2021

Elektroprüfungen gewerblich vs privat

Prüfung elektrischer Anlagen in gewerblichen Objekten

Die Prüfungen elektrischer Anlagen darf grundsäztlich nur von Elektrofachkräften vorgenommen werden. Für gewerblich betriebene Anlagen gilt meistens die Arbeitsstättenverordnung. Allen Verantwortlichen von Gewerbebetrieben, insbesondere wenn Mitarbeitende beschäftigt werden kann nur wärmstens empfohlen werden für die Betriebssicherheit Sorge zu tragen. Es geht bei der Betriebssicherheit um die Sicherheit von Anlagen, Maschinen, Geräten und Arbeitsmitteln. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen. .

In Zusammenarbeit mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erarbeiten. Hier geht es vor allem darum die Gefährdung der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beurteilen, Gefahrenpotentiale für Arbeitnehmende zu erkennen und durch entsprechende Maßnahmen zu minimieren. Die Gefahrenminimierung soll durch einen fortlaufenden Prozess von Ableitung von Maßnahmen, deren Überpüfung auf Wirksamkeit und ggf. Anpassung der Maßnahmen gewährleistet werden. Dieser Prozess muss sorgfältig dokumentiert werden. 

Hier sollten dann auch die Prüffristen für die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen erarbeitet und festgelegt werden, denn die Gefährdungsbeurteilung ist praktisch Grundlage allen betrieblichen Handelns in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.


Prüfung elektrischer Anlagen in Mietwohnungen

E-Checks und die Prüfung elektrischer Anlagen werden hauptsächlich mit Arbeitgebern und der Sicherheit am Arbeitsplatz in Verbindung gebracht.

Bei elektrischen Anlagen im Privatbereich greift das Arbeitsschutzgesetz oder die Unfallversicherung nicht. Während im beruflichen Umfeld für jede elektrische Anlage ein eigener Intervall zwischen den Prüfungen festgelegt werden muss, erfolgt die Wiederholungsprüfung in einem Mietverhältnis nur bei entsprechenden Hinweise auf eine akute Gefahrenquelle. Die Prüffristen sind in der DIN VDE 0105-100 aus dem Jahr 10/2015 empfohlen. Hier heißt es in Abschnitt 5.3.3.101.6

  • Für Wohnungen können längere Zeitspannen (z. B. 10 Jahre) geeignet sein. Bei einem Wechsel der Bewohner ist eine Prüfung der elektrischen Anlage dringend empfohlen.
  • Für Mietwohnungen ist der § 535 BGB zu beachten.