VdS Blog

30 August 2021

VDS Vorschriften und Verordnungen

Elektroprüfungen in Verwaltung, Industrie und Gewerbe

Für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Verwaltung, Industrie und Gewerbe gibt es verschiedene Verordnungen und Vorschriften. Diese legen die Elektroprüfungen und deren Dokumentation genau fest:


GRUNDSÄTZLICH UNTERSCHEIDET MAN DIE GESETZLICH GEFORDERTEN PERSONENSCHUTZPRÜFUNGEN DGUV V3 / BGV A3 PRÜFUNGEN UND DIE PRIVATRECHTLICH GEFORDERTE KLAUSELPRÜFUNG SK3602 NACH VDS-RICHTLINIE 2871.


GESETZLICH GEFORDERTE PERSONENSCHUTZPRÜFUNGEN HABEN DAS WOHL UND DIE GESUNDHEIT DER ARBEITNEHMER IM FOCUS

  • DGUV V3 / BGV A3 (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften)
    Nach dem Sozialgesetzbuch VII § 15 erlassen die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Unfallverhütungsvorschriften, und bezeichnen diese als Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Unfallverhütungsvorschriften sind gesetzliche Vorschriften! DGUV Vorschrift 3 bezieht sich auf die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte. 
    Bei Nichtbeachtung der Vorschrift verübt der Betreiber eine Straftat, die mit empfindlichen Geldbußen belegt werden kann: bis zu 10.000 Euro Strafe und bis zu 1 Jahr Gefängnis. 
  • DIN VDE (herausgegeben vom Verband der Elektrotechnik)
    Die DGUV V3 (früher BGV A3) Prüfungen werden nach DIN VDE durchgeführt. 
  • DGUV V3 - VDE 0701/0702: PRÜFUNG ORTSVERÄNDERLICHER ELEKTRISCHER BETRIEBSMITTEL
    Frist: Je nach Gefährdungseinschätzung des Elektro-Gutachters, der den nächsten Prüftermin ansetzt, findet die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel z. B. alle 3-6 Monate statt.
    Kosten: Je nach Anzahl der zu prüfenden Geräte kann es im Stundenlohn oder als Wartungsangebot, evtl. mit Synergieeffekten durch VdS-Prüfungen sehr unterschiedliche Angebote geben. Im Stundenlohn kann zwischen 5 und 10 Euro pro Gerät anfallen. 
  • DGUV V3 - VDE 0100-600: ERSTPRÜFUNG ORTSFESTER ELEKTRISCHER ANLAGEN
  • DGUV V3 - VDE 0105-100/A1: WIEDERKEHRENDE PRÜFUNG ORTSFESTER ELEKTRISCHER ANLAGEN 
  • TRBS (Technische Regel Betriebssicherheitsverordnung) 
    TRBS 1203 Befähigte Person
    TRBS 1201 Prüfen von Arbeitsmitteln
  • BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
  • EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)

 

DIE PRIVATRECHLICH GEFORDERTEN SACHSCHUTZPRÜFUNGEN SOLLEN SOWOHL VERSICHERUNGEN ALS AUCH BETREIBER VOR KOSTEN UND AUSFÄLLEN SCHÜTZEN

  • Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte nach VDS Richtlinie 2871 für Klausel SK3602 der Feuerversicherung (Klauselprüfung)

    Bestätigt durch die Erhebungen des VdS von 2013, wonach 30% der Brandursachen auf mangelhafte elektrische Anlagen zurückzuführen sind, versucht der Sachversicherer sein Risiko, und auch das des Versicherungsnehmers, durch vertragliche Vereinbarung der sogenannten Feuerklausel SK 3602 zu reduzieren. 

    Diese Klausel schreibt eine regelmäßige, meist jährliche Prüfung nach der VDS Richtlinie 2871, wie auf der Seite des VDS veröffentlicht , durch einen VdS anerkannten Sachverständigen und die Dokumentation dieser Prüfung nach VdS-Prüfrichtlinie 2229 vor, um den Versicherungsschutz im Falle eines Feuerschadens sicher zu gewährleisten. 
    Bei Nichtbeachtung der vertraglich vereinbarten Prüfungen kann der Versicherer die Zahlungen im Brandfall erheblich kürzen und theoretisch kann der Versicherungsschutz sogar erlöschen.