DGUV V3 Prüfungen

E-Check E-Mobility

Prüfung E-Ladestationen 015-100/A1 + VDE 0122-1


Vorgeschriebene Elektrotechnische Prüfungen:

VDS-ELEKTRO­PRÜ­FUNGEN nach DGUV Vorschrift 3

PRÜFUNG VON E-LADESTATIONEN NACH RICHTLINIE VDE 0105-100/A1 + VDE 0122-1


Ladestation für E-Autos

Warum E-Check E-Mobility?

Ladestationen und Ladekabel unterliegen durch Nutzung und Umwelteinflüsse einer Abnutzung und Alterung, die zu technischen Mängeln führen kann und so die Sicherheit der Nutzer gefährden könnte. Ziel des E-Check E-Mobility ist in jedem Fall die Herstellung der erforderlichen Sicherheit für die Nutzer.


Zu prüfen ist der Zustand der Ladeinfrastruktur und deren elektrischen Anlageteile bezüglich:

  • ihrer Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit
  • ihres ordnungsgemäßen sicherheitstechnischen Zustandes
  • Schutz gegen elektrischen Schlag
  • Schutz gegen thermische Auswirkungen
  • Maßnahmen gegen Blitzeinwirkung und Überspannung
  • Energieeinsparung
  • Sicherstellung der Informationsübertragung

Der Gesetzgeber fordert die normgerechte Prüfung von Ladeinfrastruktur für Elektrostraßenfahrzeuge und den dazugehörigen Teil der elektrischen Anlage. Es sind dies Messungen nach DIN VDE-0105-100/A1 für wiederkehrende Prüfungen im Betrieb


Durchführung der Prüfung

Die notwendigen Prüfungen werden mit einem Adapter zur Fahrzeugsimulation (CP) nach VDE 0122-1 (DIN EN 61851-1) durchgeführt.


Messen

  • Messungen nach DIN VDE 0100-600 vor der Inbetriebnahme / Erstprüfung
  • Messungen nach DIN VDE 0105-100 bei wiederkehrenden Prüfungen im Betrieb.
  • Ladekabel werden nach DIN VDE 0701-0702 geprüft und mittels Prüfadapter für Ladekabel.

Fristen:

Soweit keine Prüffristen durch Gesetze und Verordnungen vorgegeben sind, schlagen wir Prüffristen vor.

Was wird beim E-CHECK E-MOBILITÄT untersucht?

Durch den E-CHECK E-MOBILITÄT sollen Mängel an Ladestationen, Ladekabeln und den zugehörigen elektrischen Anlageteilen, die potenzielle Gefahren bergen, erkannt und behoben werden.

Eine E-Ladestation, also eine Stromversorgungseinrichtung für Elektrofahrzeuge ist ein elektrisches Betriebsmittel gemäß IEC 6185. Überprüfbare Komponenten einer, insbesondere öffentlichen Ladestation sind:

  • die Steckvorrichtung
  • der Leitungsschutz
  • die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)
  • der Leistungsschalter
  • und eine Sicherheitskommunikationseinrichtung (PWM).


Sowohl Erst- als auch Wiederholungsprüfungen müssen von Elektrofachkräften mit nachweislichen Kenntnissen durchgeführt werden. Die Prüfung aus Besichtigung, Messung und Erprobung bezüglich der Anforderungen der IEC 60364 unter Bezugnahme der technischen Dokumentation und der herstellerspezifischen Betriebsmittelnormen und aus dem Erstellen des Prüfberichts

Die wiederkehrende Prüfung sollte bei E-Ladestationen mindestens einmal jährlich erfolgen

Prüffristen DGUV V3 für ortsfeste elektrische Anlagen und ortsveränderliche elektrische Betriebsmitteln und elektrische Maschinen

Laut Gesetzgeber müssen Prüfzyklen elektrischer Anlagen und Geräte anhand einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat dazu als Empfehlung die TRBS 1201 (technische Richtlinie für Betriebssicherheit) herausgegeben.


Bei Maschinen muß die Gefährdungsbeurteilung bereits vor Inbetriebnahme durchgeführt und deren Ergebnisse dokumentiert werden.


Für rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen gibt es u. a. folgende Voraussetzungen:


Durchführung von fachkundigen Personen (Elektrofachkraft)

arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen

Erfassung aller Verletzungsrisiken und potenziellen Gesundheitsbelastungen, nicht nur der naheliegenden

Einbeziehung der Mitarbeiter

Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilungen und Überprüfung getroffener Maßnahmen.

ausführliche Dokumentation

Quelle: https://www.elektrofachkraft.de/pruefung/die-elektrosicherheit-in-der-gefaehrdungsbeurteilung


Während der Betriebsmittelprüfung übernehmen wir gerne die Aufgabe der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Betriebsmittel.

ORTSVERÄNDERLICHE ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL NACH VDE 0701/0702

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebes bewegt werden können wie z. B. handgeführte Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Geräteanschlussleitungen.


Prüfzyklus:

Ortsveränderliche Geräte /Betriebsmittel werden unter baustellenähnlichen Bedingungen jährlich und unter büroähnlichen Bedingungen zumeist alle 2 Jahre geprüft.


Prüfung ortsveränderlicher Geräte

  • Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung
  • Messung Isolationswiderstand
  • Messung Schutzleiterwiderstand
  • Erprobung, Funktionsprüfung
  • Dokumentation


Wer darf prüfen?

Der Prüfer nach Betriebssicherheitsverordnung muss die Anforderungen an eine befähigte Person nach § 2 Absatz 7 der Betriebssicherheitsverordnung erfüllen. Konkret geht das aus der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) hervor.


Im Gegensatz dazu muss der Prüfer für die durch den Versicherungsträger vorgeschriebenen Klauselprüfungen ein VdS anerkannter Sachverständiger sein, der seine Qualifikation regelmäßig nachweisen muß.

Kostensparende Kombi-Prüfungen


Die Feuerklauselprüfung SK3602 nach VDE 2871 setzt die Prüfung von elektrischen Anlagen, Geräten und Maschinen nach ArbSchG, BetSichV, TRBS, DIN VDE, DGUV Vorschrift 3 voraus. Die Prüfverfahren, Methoden und Prüfgeräte beider Prüfungen sind sehr ähnlich, wenn auch die Dokumentation stark abweicht. Das bringt gewisse Synergieeffekte mit sich, weshalb sich eine Kombi-Prüfung von Personen- und Sachschutzprüfung (DGUV + VdS) anbietet. Noch mehr sparen können Sie, wenn die wiederkehrenden Prüfungen mit eingeschlossen werden.